Herzlich willkommen!

Unser verkehrspsychologisches Institut (INFAR) ist in der Steiermark in allen Bezirken mindestens einmal vertreten. Wir sind auf Serviceleistungen rund um den Führerschein und rund um einen Führerscheinentzug spezialisiert.

Unser Serviceleistungen umfassen Kurse zum Vormerksystem, die Führerschein Nachschulung, die verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) und Kurse über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung. Sie erhalten von uns viele Informationen zum Verkehrscoaching. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation. Unsere Angebote sind durch unsere langjährige Erfahrung im verkehrspsychologischen Sektor umfangreich evaluiert.

VPU - Untersuchung
Möchten Sie gerne Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse D oder Schulbusse lenken? Hat die Behörde wegen eines Deliktes eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet? Wurde Ihnen aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung der Führerschein entzogen? Sie können bei einer unserer Untersuchungsstellen einen Termin für eine VPU vereinbaren.

Weitere Infos zur VPU
Nachschulung
Wir veranstalten in vielen Orten der Steiermark regelmäßig Nachschulungskurse. Unsere Kurse sind üblicherweise gut besucht und kommen daher zu den angegebenen Terminen zustande. Wir bieten Ihnen eine Nachschulung wegen Alkohol-Delikt (ab 1,2 Promille Blut-Alkohol-Konzentration), Nachschulung wegen Verkehrsdelikten oder Nachschulung bei Drogendelikt.

Weitere Infos zur Nachschulung
Verkehrscoaching
Wir möchten Sie zum Verkehrscoaching informieren: Beim Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 bis 1,19 Promille oder einer nachgewiesenen Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen wird bei der erstmaligen Begehung ein Führerscheinentzug für ein Monat angeordnet. In diesem Fall muss auch ein Verkehrscoaching absolviert werden.

Weitere Infos Verkehrscoaching

Die meisten Kraftfahrer wissen über die Gefahren und möglichen Auswirkungen einer Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen im alkoholisierten Zustand bescheid. Obwohl Fahrzeuglenker sich darüber im Klaren sind, dass Alkohol trinken und Fahren eines Fahrzeuges zu trennen sind, gibt es jedes Jahr eine große Zahl von Fahrten unter Alkohol-Einfluss.

Mögliche behördliche Maßnahmen aufgrund einer Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss können beispielsweise sein:

Diese und andere Maßnahmen sind abhängig von der durch die Exekutive festgestellte Alkoholkonzentration in der Atemluft oder durch die in einem medizinischen Labor festgestellten Promille-Werte im Blut.